Keycafe

Bedingungen für das Öffentliche Netzwerk

Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2025

Diese Bedingungen für das Öffentliche Netzwerk (die „PNT“) (i) gelten als vertraglicher Anhang zu den Keycafe-Nutzungsbedingungen unter https://www.keycafe.com/keycafe-tos (die „Bedingungen“) für Kunden und Standortanbieter und (ii) gelten als eigenständige Click-Through-/Nutzungsvereinbarung zwischen Autorisierten Inhabern und Keycafe, wie im Abschnitt Annahme unten beschrieben.

Begriffe mit Großschreibung, die hier nicht definiert sind, haben die Bedeutung gemäß den Bedingungen. Die Bedingungen regeln alle Themen, die hier nicht abgedeckt sind. Im Falle eines Widerspruchs gehen die Bedingungen vor. Nichts in diesen PNT ändert die Parteien der Bedingungen oder schränkt Rechte oder Pflichten aus den Bedingungen ein.

Annahme (wer gebunden ist und wie)

  • Kunden: sind an die Bedingungen gebunden, typischerweise bei der Kontoerstellung (mit diesen PNT als Anhang).
  • Standortanbieter: sind an die Bedingungen gebunden, typischerweise bei Annahme einer Standortbegehung im Zusammenhang mit einer Installation an ihrem Standort oder bei Annahme von Geräten an ihrem Standort (mit diesen PNT als Anhang).
  • Autorisierte Inhaber: sind ausschließlich durch ausdrückliche Zustimmung an diese Bedingungen für das Öffentliche Netzwerk gebunden, und zwar durch:
    1. Zustimmung zu den Bedingungen in eigener Person; oder
    2. Zustimmung während eines Übergabevorgangs innerhalb des Öffentlichen Netzwerks; oder
    3. Zustimmung zu den Bedingungen oder den PNT während einer Live-Support-Interaktion.

Autorisierter Inhaber (Definition): Eine natürliche Person, zum Beispiel ein Gast, Auftragnehmer oder Mitarbeiter, die nicht der primäre Schlüsselinhaber oder Kontoinhaber (Kunde) ist, der jedoch vom Kunden ein Anmeldemittel oder eine Berechtigung (wie einen Zugangscode, Wallet-Pass oder QR-Code) zu dem eingeschränkten Zweck erhält, innerhalb des Öffentlichen Netzwerks Übergaben vorzunehmen.

Geltungsbereich und Zeitpunkt: Diese Bedingungen für das Öffentliche Netzwerk gelten für Ihre aktuelle Schlüsselübergabe und/oder Support-Interaktion sowie die damit unmittelbar verbundenen Ereignisse und Folgen. Wenn Sie diese Bedingungen während eines Übergabeversuchs oder einer Live-Support-Interaktion annehmen, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Problem steht, gelten die Regelungen zur Streitbeilegung, Freistellung und Anspruchszuordnung für dieses Problem und dessen vernünftigerweise vorhersehbare, unmittelbar damit verbundene Folgen. Sie gelten nicht für nicht zusammenhängende Vorfälle, die vor der Annahme stattgefunden haben.


  1. Teilnehmer des Netzwerks & Grundsätze

    1.1 Teilnehmerrollen & Verantwortlichkeiten.
     
    1. Keycafe: stellt die Geräte, das Produkt und den Cloud-Dienst bereit, authentifiziert auf Grundlage der Konfiguration des Kunden und betreibt Netzwerkschutzmaßnahmen und betriebliche Sicherheitsvorkehrungen.
    2. Kunde: konfiguriert den Zugriff, stellt Anmeldemittel aus und verwaltet sie, legt Empfänger und Zeiträume fest und ist verantwortlich für eigenes Personal, eigene Auftragnehmer, Gäste und Autorisierte Inhaber.
    3. Standortanbieter: betreibt die Räumlichkeiten und Standortbedingungen (Stromversorgung, Montagefläche, Zugang während der ausgewiesenen Öffnungszeiten), erfüllt geltendes lokales Recht, Vermieteranforderungen, Beschilderungs- und Standortregeln und steuert das Verhalten des Personals am Standort.
    4. Autorisierter Inhaber: handelt für den Kunden (nicht für Keycafe oder den Standort), erwirbt keine Eigentums- oder Verwahrungsrechte an einem Schlüssel oder Fach und befolgt die Anweisungen des Kunden sowie die Regeln des Standorts.
    Diese Parteien sind jeweils ein „Teilnehmer“ und gemeinsam die „Teilnehmer“.
    1.2 Geltungsbereich. Das „Öffentliche Netzwerk“ ist das Keycafe-Netzwerk von SmartBox-Geräten und Software, die an Standorten betrieben werden, die von Standortanbietern betrieben werden und an denen Schlüsselabholungen und -abgaben (zusammen „Übergaben“) stattfinden.
    1.3 Keine Vertretung. Mit Ausnahme eines Autorisierten Inhabers, der für den Kunden handelt, ist kein Teilnehmer Vertreter eines anderen Teilnehmers und darf keinen anderen Teilnehmer verpflichten.
    1.4 Keine Verwahrung / kein Lagervertrag. Die Nutzung des Öffentlichen Netzwerks begründet keinen Verwahrungsvertrag und keinen Lager-, Transport-, Beherbergungs- oder sonstigen Obhutsvertrag. Übergeben Sie Schlüssel nicht an Personal vor Ort; hinterlegen bzw. entnehmen Sie Schlüssel ausschließlich über die Geräte und App-Abläufe.

  2. Wichtige Risiken & Hinweise

    2.1 Für Autorisierte Inhaber (Gäste). Der Zugang kann sich aus Gründen verzögern oder nicht möglich sein, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Öffnungszeiten oder Schließungen von Veranstaltungsorten, Vorschriften von Vermietern oder für Gemeinschaftsbereiche, Wetter oder öffentliche Ereignisse, rechtmäßige behördliche Anordnungen oder Probleme mit Netzbetreibern/ISPs) und gelegentlich aufgrund von Produktproblemen (z. B. Gerätefehler, Software-/Firmware-Mängel oder Wartungsfenster). Planen Sie mit dem Kunden gemeinsam eine alternative Zugangsmöglichkeit (z. B. Ersatzschlüssel oder alternative Kontaktperson). Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Bedingungen ist Keycafe nicht verantwortlich für Kosten, die aus Nichtverfügbarkeit entstehen (wie verpasste Reisen oder Unterkünfte), und mittelbare Schäden, besondere Schäden oder Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden.
    2.2 Für Standortanbieter. Risiken für die Räumlichkeiten können Besucherströme (Warteschlangen oder Ankünfte außerhalb der Öffnungszeiten), Vermieter- oder Gemeinschaftsflächen-Beschränkungen, Anforderungen an Barrierefreiheit und Rettungswege sowie Beschwerden in Bezug auf Lärm oder Behinderungen umfassen. Gebäude- oder Umweltereignisse (z. B. Lecks, Feuer/Rauch, Stromstöße/-ausfälle) und Vorfälle durch Dritte können eine vorübergehende Abschaltung oder Entfernung erforderlich machen. Sie bleiben verantwortlich für Installation, Sicherheit der Räumlichkeiten, Zugangskontrolle, rechtliche Compliance und das Verhalten des Personals am Standort sowie für den Abschluss und Erhalt einer angemessenen Versicherung. Zum Schutz der Nutzer und des Netzwerks kann Keycafe Übergabeabläufe vorübergehend anpassen oder aussetzen oder Schlüssel an einen anderen Ort im Öffentlichen Netzwerk verlagern, soweit dies angemessen erforderlich ist.
    2.3 Für Kunden. Die Geräte sind kein Safe, und Keycafe versichert die Inhalte nicht. Verwenden Sie ausschließlich Schlüssel oder Transponder; hinterlegen Sie keine Wertsachen, Zahlungskarten, gefährlichen oder illegalen Gegenstände oder Gegenstände, die voraussichtlich das Gerät blockieren oder beschädigen. Zusätzliche Sicherheitshinweise und Risikohinweise sind in den Bedingungen enthalten.
    2.4 Allgemeine Risikoübernahme. Da das Öffentliche Netzwerk von Drittstandorten, Benutzerkonfiguration und externer Konnektivität abhängt, kann es gelegentlich zu Unterbrechungen oder Verzögerungen kommen. Wir setzen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ein, um einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen, jedoch wird ein kontinuierlicher Zugang nicht garantiert. Die Teilnehmer sollten ihre eigenen Risiken angemessen steuern (einschließlich eines Backup-Plans).

  3. Netzbetrieb & Support

    3.1 Zugang & Betriebsverfügbarkeit. Ein ununterbrochener Zugang ist nicht garantiert. Vorbehaltlich der Bedingungen ist Keycafe nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Nichtzugang, die durch Dritte oder externe Ereignisse verursacht werden, und haftet nicht für daraus entstehende mittelbare Schäden und Folgeschäden.
    3.2 Support & Schutzmaßnahmen. Support wird über Help-Center, Chat oder E-Mail auf Basis wirtschaftlich angemessener Bemühungen geleistet; er umfasst keinen Notfall-Einsatz, keine Außendienst-Einsätze und kein physisches Aufschließen. Zum Schutz der Nutzer und des Netzwerks kann Keycafe Abläufe ändern oder aussetzen, Anmeldemittel drosseln oder befristen, Schlüssel innerhalb des Öffentlichen Netzwerks umplatzieren oder Geräte vorübergehend deaktivieren, wenn Missbrauch, ein vermuteter Sicherheitsvorfall oder Sicherheits- bzw. höhere-Gewalt-Ereignisse vorliegen.
    3.3 Support-Zugang (Autorisierte Inhaber). Um ein Ticket zu eröffnen, den Status von Gerät oder Standort zu erhalten oder mit dem Support in Bezug auf eine Übergabe zu sprechen, muss ein Autorisierter Inhaber, der nicht bereits Partei der Bedingungen ist, zunächst einen kurzen Hinweis lesen und eine eindeutige Bestätigungsschaltfläche oder -funktion (z. B. eine klar beschriftete Schaltfläche, ein Auswahlkästchen oder ein Schieberegler) aktivieren und so diesen Bedingungen für das Öffentliche Netzwerk zustimmen. Lehnt der Autorisierte Inhaber dies ab, erbringt Keycafe keinen Support und der Autorisierte Inhaber sollte den Kunden um Unterstützung bitten. (Bei reinen Sicherheits- oder Schutzvorfällen kann Keycafe ausnahmsweise minimale Unterstützung ohne Annahme leisten.)
    3.4 Betriebliche Korrekturen. Zur Behebung von Zugangsproblemen, Falscheinwürfen, Einwürfen in falsche Fächer, festsitzenden Türen oder Schlüsselverwechslungen kann Keycafe – gestützt auf die Konfiguration des Kunden und verfügbare Aufzeichnungen – Fächer aus der Ferne öffnen, Plätze neu zuweisen oder Schlüssel innerhalb des Öffentlichen Netzwerks umplatzieren. Keycafe ist nicht verantwortlich für Fehlkonfigurationen des Kunden oder Falscheinwürfe durch Inhaber oder Nutzer und ist nicht verpflichtet, Berechtigungsstreitigkeiten zu entscheiden.
    3.5 Sperre bei Streit unter Beteiligten (strittige Berechtigung). Wenn die Berechtigung zu einem Schlüssel strittig ist, kann Keycafe den Zugang zu den betroffenen Fächern sperren und sich auf (i) Anweisungen des Kunden, (ii) eine gerichtliche Anordnung oder (iii) Weisungen von Strafverfolgungsbehörden stützen.
    3.6 Nicht abgeholte Schlüssel. Nach Benachrichtigung der beim Kunden hinterlegten Kontakte und einer Aufbewahrungsfrist von 14 Tagen (sofern Sicherheits-, Schutz-, rechtliche oder betriebliche Gründe keine frühere Maßnahme erfordern) kann Keycafe einen nicht abgeholten Schlüssel an den Absender zurücksenden, sofern Rücksendeinformationen vorliegen (gegen die veröffentlichten Gebühren), oder ihn auf wirtschaftlich angemessene Weise sicher entsorgen. Das Eigentum geht ausschließlich zur Durchführung der Entsorgung über. Darüber hinaus besteht keine weitere Haftung über die Bedingungen hinaus.

  4. Verhalten der Teilnehmer & zulässige Nutzung

    4.1 Steuerung durch Konfiguration des Kunden. Keycafe authentifiziert Übergaben auf Grundlage der Konfiguration des Kunden und überprüft oder korrigiert keine Termine, Empfänger oder andere Einstellungen.
    4.2 Sorgfalt im Umgang mit Anmeldemitteln. Der Kunde muss die Vertraulichkeit der Anmeldemittel, deren Rotation und Ablauf, die korrekten Empfängerdaten sowie die Aufsicht über Autorisierte Inhaber und andere eingeladene Personen, die diese Anmeldemittel verwenden, sicherstellen. Keycafe kann Mindeststandards zur Sicherheit der Anmeldemittel auf Netzwerkebene durchsetzen.
    4.3 Unzulässige Gegenstände & Sicherheit. Nur Schlüssel oder Transponder. Keine Wertsachen, Bargeld, Zahlungskarten, gefährlichen oder illegalen Gegenstände oder Gegenstände, die voraussichtlich das Gerät blockieren oder beschädigen. Keycafe oder der Standort dürfen gefährliche oder illegale Gegenstände entfernen, isolieren oder vernichten und angemessene Kosten für Maßnahmen und Entsorgung in Rechnung stellen.
    4.4 Verhalten an Standorten. Folgen Sie ausgehängter Beschilderung, rechtmäßigen Weisungen des Personals und den Standortregeln. Kein unbegründetes Verweilen, keine Störung und keine Manipulation an Geräten. Es kann verlangt werden, einen Identitätsnachweis vorzulegen, um eine Übergabe zu bestätigen. Wenn ein Minderjähriger durch den Kunden zugelassen wird, ist der Kunde für Einwilligung und Aufsicht verantwortlich.

  5. Daten, Nachweise & Datenschutz

    5.1 Nachweise. Systemprotokolle, Kiosktelemetrie und Anwendungsaufzeichnungen gelten als Beweis des ersten Anscheins für Übergaben und deren Zeitpunkt (UTC). Keycafe kann Aufzeichnungen im Einklang mit seinen internen Richtlinien aufbewahren und relevante Daten mit dem Kunden, dem jeweiligen Standort und rechtmäßigen Behörden zum Zweck der Vorfallbearbeitung und des Netzwerkschutzes teilen.
    5.2 Datenrollen. Personenbezogene Daten werden wie in der Datenschutzerklärung und – soweit anwendbar – der in den Bedingungen referenzierten Datenverarbeitungsvereinbarung beschrieben verarbeitet. Erhält ein Kunde oder Standortanbieter personenbezogene Daten aus dem Öffentlichen Netzwerk, handelt er für seine Kopie als eigenständiger Verantwortlicher und darf die Daten ausschließlich zur Durchführung von Übergaben und zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten verwenden.

  6. Freistellungen zwischen Teilnehmern

    Die Freistellungen in diesem Abschnitt 6 gelten zusätzlich zu und schränken weder andere Freistellungen in den Bedingungen ein noch ersetzen diese.
    6.1 Freistellung durch den Kunden (einschließlich Autorisierter Inhaber). Der Kunde stellt Keycafe und den Standortanbieter (sowie deren verbundene Unternehmen, Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren Dritter und allen damit verbundenen Verlusten, Schäden, Urteilen, Vergleichen sowie angemessenen Anwalts- und Gerichtskosten frei, soweit diese verursacht werden durch: a) Konfigurationen oder Anweisungen des Kunden; b) Ausgabe oder Handhabung von Anmeldemitteln; c) Handlungen oder Unterlassungen von Personal, Auftragnehmern, Gästen oder Autorisierten Inhabern des Kunden; oder d) Verstöße des Kunden gegen Gesetze oder Standortregeln. Der Kunde übernimmt insoweit die Rechtsverteidigung, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Diese Freistellung gilt nicht, soweit ein Verlust rechtskräftig auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Freigestellten zurückgeführt wird.
    6.2 Freistellung durch den Standortanbieter. Der Standortanbieter stellt den Kunden und Keycafe (sowie deren verbundene Unternehmen, Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren Dritter und allen damit verbundenen Verlusten, Schäden, Urteilen, Vergleichen sowie angemessenen Anwalts- und Gerichtskosten frei, soweit diese verursacht werden durch: a) Bedingungen der Räumlichkeiten oder des Standorts (einschließlich Barrierefreiheit, sichere Stromversorgung, Montagefläche und Konnektivität); b) erforderliche Beschilderung und Wegeleitung am Standort; c) Handlungen oder Unterlassungen des Personals vor Ort; oder d) Verstöße des Standortanbieters gegen Gesetze oder Standortregeln. Der Standortanbieter übernimmt insoweit die Rechtsverteidigung, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Diese Freistellung gilt nicht, soweit ein Verlust rechtskräftig auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Freigestellten zurückgeführt wird.
    6.3 Verfahren. Die freigestellte Partei informiert die freistellende Partei unverzüglich über jeden gedeckten Anspruch; ein Unterlassen der Benachrichtigung mindert die Freistellungsverpflichtungen nur insoweit, als der freistellenden Partei hierdurch ein wesentlicher Nachteil entsteht. Die freistellende Partei kann Rechtsbeistand auswählen und die Verteidigung übernehmen; die freigestellte Partei wird in angemessenem Umfang kooperieren. Die freistellende Partei darf einen Anspruch, der ein Schuldeingeständnis oder Verpflichtungen der freigestellten Partei enthält, nur mit deren vorheriger Zustimmung (die nicht unangemessen verweigert werden darf) beilegen. Übernimmt die freistellende Partei die Verteidigung nicht oder führt sie diese nicht mit der gebotenen Sorgfalt, kann die freigestellte Partei die Verteidigung selbst übernehmen und ihre angemessenen Verteidigungskosten ersetzt verlangen.

  7. Geltender Rechtsrahmen

    7.1 Übernahme aus den Bedingungen. Für alle Streitigkeiten zwischen Teilnehmern (einschließlich solcher mit Beteiligung Autorisierter Inhaber), die sich aus dem Öffentlichen Netzwerk ergeben oder sich darauf beziehen, gelten das anwendbare Recht, der Gerichtsstand, die Schieds- und Sammelklage-Verzichtsregelungen der Bedingungen so, als wären sie hier vollständig wiedergegeben, soweit gesetzlich zulässig. Ist eine Bestimmung in einer bestimmten Rechtsordnung gegenüber einem Teilnehmer nicht durchsetzbar, gilt der dieser Bestimmung am nächsten kommende zulässige Mechanismus; im Übrigen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
    7.2 Haftungsausschlüsse & -begrenzungen (keine Kumulierung). Die Haftungsausschlüsse, -beschränkungen und -begrenzungen der Bedingungen gelten sinngemäß für alle derartigen Streitigkeiten. Nichts hierin erweitert die Haftung von Keycafe über die Bedingungen hinaus. Etwaige Haftungshöchstbeträge gelten in derselben aggregierten, nicht kumulativen Weise sowohl für die Bedingungen als auch für diese PNT.
    7.3 Keine Einbeziehung von Keycafe in Streitigkeiten. Soweit gesetzlich zulässig, werden Streitigkeiten zwischen oder unter Kunde, Standortanbieter und/oder Autorisiertem Inhaber nicht so geführt, dass Keycafe oder ein verbundenes Unternehmen von Keycafe als Partei einbezogen wird, insbesondere nicht durch Streitverkündung oder Beiladung, und keine Partei wird versuchen, Ausgleichs- oder Aufrechnungsansprüche gegen Keycafe in solchen Streitigkeiten geltend zu machen. Dieser Abschnitt verhindert keine zwingende Streitgenossenschaft, sofern diese durch Verfahrensrecht vorgeschrieben ist; in diesem Fall gelten sämtliche Haftungsausschlüsse, -beschränkungen und -begrenzungen der Bedingungen.
    7.4 Haftungsbeschränkung gegenüber Autorisierten Inhabern; Reihenfolge der Inanspruchnahme; Haftungsobergrenze.
     
    1. Rolle: Jeder Autorisierte Inhaber nimmt am Öffentlichen Netzwerk als Eingeladener des Kunden teil. Keycafe ist nicht Partei der zugrunde liegenden Vereinbarungen zwischen Kunde, Standortanbieter und Inhaber und übernimmt keine Verwahrung der eingelagerten Gegenstände.
    2. Reihenfolge der Inanspruchnahme: Für jeden Anspruch, der sich aus oder im Zusammenhang mit der Konfiguration, den Anmeldemitteln, Anweisungen, Terminplanung, Empfängerauswahl oder -verwaltung, Sicherheit oder Betrieb der Räumlichkeiten oder Dritt-Netzwerken ergibt, erklärt sich der Autorisierte Inhaber damit einverstanden, zunächst den Kunden oder den Standortanbieter in Anspruch zu nehmen, bevor Ansprüche gegen Keycafe geltend gemacht werden. Diese Klausel beschränkt nicht unverzichtbare gesetzliche Rechte.
    3. Schäden: Soweit gesetzlich zulässig, sind mittelbare Schäden, besondere Schäden, Strafschadensersatz und entgangener Gewinn in jeglichem Anspruch eines Autorisierten Inhabers im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Netzwerk ausgeschlossen. Nur direkte, tatsächlich entstandene Verluste (sofern vorhanden) können geltend gemacht werden, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts.
    4. Ausnahmen: Nichts in diesem Abschnitt beschränkt unverzichtbare Verbraucherrechte oder eine Haftung, die rechtskräftig auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Keycafe zurückgeführt wird.

  8. Geräteeigentum & Pflichten des Standorts

    8.1 Eigentum & Treuhandverhältnis. Die Geräte stehen und bleiben im Eigentum von Keycafe. Für diese Bedingungen bezeichnet der Begriff „Keycafe-Gesellschaftsländer“ die Länder Kanada, die Vereinigten Staaten, die Niederlande und Japan. Befindet sich ein Standort außerhalb dieser Länder, hält, installiert und betreibt der Standortanbieter die Geräte treuhänderisch für Keycafe als bloßer Treuhänder, bis eine Keycafe-Gesellschaft zur Eigentums- oder Betriebsführung in diesem Land zugelassen ist; zu diesem Zeitpunkt enden die Treuhandpflichten und das Eigentum wird bei Keycafe bestätigt. Wird eine bloße Treuhandschaft nicht anerkannt, funktioniert die Vereinbarung als widerrufliches Besitzrecht mit sofortiger Pflicht zur Sicherung und Rückgabe auf Verlangen; in jedem Fall verbleibt das Eigentum bei Keycafe.
    8.2 Keine Betriebsstätte; beschränkter Zugang. Das Hosten von Geräten an einem Standort begründet keine feste Betriebsstätte von Keycafe. Keycafe erwirbt kein Besitz- oder Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten und erhält Zugang zum Standort lediglich für Installations- oder Servicebesuche nach angemessener Vorankündigung (oder im Notfall). Authentifizierung und Aufzeichnungen werden über Keycafe-Systeme außerhalb der Rechtsordnung des Standorts bereitgestellt.
    8.3 Grundanforderungen an den Standort. Der Standortanbieter stellt Innenraum, Standardstromversorgung, eine sichere Montagefläche und grundlegende Konnektivität zur Verfügung. Die Installation kann durch den Standortanbieter oder einen unabhängigen Auftragnehmer nach Anleitung von Keycafe durchgeführt werden. Etwaige Service-Gutschriften (falls angeboten) gelten nicht für Ausfälle, die durch Standortbedingungen oder Dritte verursacht werden.
    8.4 Zugang, Beschilderung & Entfernung. Der Standort stellt während der Geschäftszeiten nach Terminvereinbarung Zugang für Installation, Service oder Entfernung bereit sowie Notfallzugang, sofern dies aus Sicherheits- oder Rechtsgründen erforderlich ist. Keycafe darf angemessene Wegweisungs- und Servicebeschilderung anbringen und Fotos oder Kennzeichen des Veranstaltungsorts verwenden, um den Standort in Verzeichnissen oder Support-Inhalten zu identifizieren. Bei Beendigung oder auf Aufforderung von Keycafe kann Keycafe die Geräte aus der Ferne deaktivieren und – nach eigener Wahl – Module, Peripheriegeräte und Beschilderung entfernen; optische Wiederherstellungsarbeiten können nach Ermessen von Keycafe als Kulanzleistung bis zu einem Betrag von 100 USD vorgenommen werden.

  9. Laufzeit, Kündigung & Änderungen

    9.1 Änderungen & Mitteilungen. Änderungen und Mitteilungen erfolgen gemäß den Bedingungen. Die fortgesetzte Nutzung nach Inkrafttreten einer Aktualisierung gilt als Annahme der Aktualisierung.
    9.2 Kündigung. Keycafe oder ein Standortanbieter können die Teilnahme eines Standorts ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 45 Tagen kündigen. Beide Parteien können aus wichtigem Grund bei wesentlicher Vertragsverletzung (mit 15-tägiger Abhilfefrist) kündigen oder fristlos, wenn der weitere Betrieb eine Sicherheits-, Rechts- oder Gefährdungssituation darstellen würde. Während einer Kündigungs- oder Abhilfefrist arbeiten die Parteien zusammen, um Schlüssel zu verlagern und Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Keycafe deaktiviert die Geräte am Ende der Kündigungs- oder Abhilfefrist.
    9.3 Fortbestand & Rangfolge. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen sollten, tun dies, einschließlich der Abschnitte 1–8 und dieses Abschnitts 9 sowie der Streitbeilegungsbestimmungen in den Bedingungen. Die Bedingungen und ihre vertraglichen Anhänge bilden die gesamte Vereinbarung zu diesem Gegenstand; die Rangfolge richtet sich nach den Bedingungen.
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